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Finanzgericht München Beschluss v. - 4 V 740/01

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7, AO § 169

Lebenssachverhalt

Streitgegenstand bei der GrESt

Leitsatz

Die Angabe des Besteuerungstatbestands und des Einheitswerts als Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt kennzeichnen ausreichend den Lebenssachverhalt, der nach dem GrEStG besteuert werden soll.

Fundstelle(n):
CAAAB-09402

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