Kindergeld-Günstigerrechnung bei Kindergeldbezug im Ausland
Leitsatz
Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ist bei einem seinen Unterhaltspflichten
nachkommenden Vater eines in Österreich bei seiner Mutter --der früheren Ehefrau des Vaters-- lebenden Kindes, für das allein
die Mutter Kindergeld nach österreichischem Recht bezieht, der doppelte Kinderfreibetrag anzusetzen und das von der Mutter
in Österreich bezogene Kindergeld in voller Höhe nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG dem Einkommen hinzuzurechnen.