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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 1141/98

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 5

AfA für Ferienwohnungen

Einkommensteuer 1993, 1994, 1995, 1996

Leitsatz

Wird in einem bisher teilweise selbstgenutzten und teilweise an wechselnde Feriengäste vermieteten Wohngebäude das Dachgeschoss zu ebenfalls vermieteten Wohnungen ausgebaut, entsteht kein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut iS des § 7 Abs. 5a EStG. Die Kosten für den Dachgeschossausbau sind als nachträgliche Herstellungskosten in die bisherige Bemessungsgrundlage des selbständigen unbeweglichen Wirtschaftsguts ”Mietwohnungen” einzubeziehen und einheitlich abzuschreiben.

Fundstelle(n):
QAAAB-09484

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