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FG München Urteil v. - 13 K 1841/00

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1

Aufteilungs- und Abzugsverbot

Umzugskosten, in erheblichem Umfang privat veranlasst

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Umzugskosten eines Kriminalbeamten („verdeckter Ermittler„) sind dann nicht abziehbar, wenn für den Umzugsentschluss auch erhebliche private Gründe (Annehmlichkeiten des Wohnens auf dem „Lande„, billigere und größere Wohnung) maßgebend waren.

Fundstelle(n):
BAAAB-09518

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