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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 2525/01

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1997

Leitsatz

Die gesetzliche Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt auch dann, wenn das Postfach vom Empfangsbevollmächtigten samstags nicht geleert wird.

Fundstelle(n):
SAAAB-09560

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