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FG München Urteil v. - 13 K 291/98

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1

Kosten einer Sportlehrerin für Tanzkurse als gemischte Aufwendungen

Einkommensteuer 1993, 1994

Leitsatz

Auch bei einer an einem privaten Gymnasium tätigen Sportlehrerin stellen Kosten für Tanzkurse sog. gemischte Aufwendungen dar und sind daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Fundstelle(n):
UAAAB-09581

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