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FG München Urteil v. - 13 K 3773/01

Gesetze: EStG § 21, BGB § 564c

Auf Dauer angelegtes Mietverhältnis bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Ausschluss der Fortsetzungsmöglichkeit nach § 564c BGB

Einkommensteuer 1995, 1997, 1998

Leitsatz

Werbungskostenüberschüsse sind nur abziehbar, wenn sich der definitive Entschluss feststellen lässt, durch langfristige Vermietung einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Anschluss an das , BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

Fundstelle(n):
KAAAB-09609

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