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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4279/96 EFG 2001 S. 1361

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Maschinenschlossers für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind keine als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten im ausgeübten Beruf.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1361
EAAAB-09624

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