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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 5249/98

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a, AO § 122, AO § 118

Abhilfebescheid

Bekanntgabewille

Gemeinsamer Bekanntgabewille von Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter

Leitsatz

Haben der Sachgebietsleiter und dann auch der Sachbearbeiter hinsichtlich einer nur vom Sachbearbeiter unterzeichneten Abhilfeverfügung das Nichtvorhandensein ihres gemeinsamen Bekanntgabewillens vor der versehentlichen Versendung des dem Einspruchsbegehren stattgebenden Einkommensteuerbescheids hinreichend aktenkundig gemacht, kommt es auf die rechtzeitige Mitteilung des Nichtvorhandenseins des Bekanntgabewillens gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht an. Ein dem Steuerpflichtigen zugehender Abhilfebescheid ist ein bloßer Scheinverwaltungsakt.

Fundstelle(n):
IAAAB-09666

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