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FG München  v. - 13 K 941/00

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, SolZG § 1, SolZG § 3 Abs 1 Nr 1

Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz

Wird mit der Klage nicht nur die ESt-Festsetzung, sondern auch die Festsetzung des Solidaritätszuschlags angefochten, ohne daß eigene Einwendungen gegen diese Festsetzung erhoben werden, so fehlt für die Klage gegen den Solidaritätszuschlag das Rechtsschutzinteresse.

Fundstelle(n):
LAAAB-09691

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