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FG München Beschluss v. - 13 V 1347/03

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6a, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen

Einkommensteuer 2001

Solidaritätszuschlag 2001

Leitsatz

Voraussetzung für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Steuerpflichtige am bisherigen Wohnort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält. Nicht ausreichend ist, dass die Wohnung lediglich zu Besuchszwecken vorbehalten wird.

Fundstelle(n):
YAAAB-09707

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