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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 3786/01

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Prozesszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen, Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1993

Leitsatz

Auch eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung kann zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Daher gehören Prozesszinsen zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-09737

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