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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 408/98

Gesetze: AO § 284, AO § 249 Abs. 2, AO § 95, AO § 5, AO § 131 Abs. 1, FGO § 102, ZPO § 915 Abs. 1

Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Eidesstattliche Versicherung

Leitsatz

Die Aufforderung des FA, die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorgelegten Vermögensverzeichnisses eidesstattlich zu versichern, ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil der Vollstreckungsschuldner durch die Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis wirtschaftliche Nachteile zu befürchten hat oder weil die Steuerschulden, derentwegen die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden waren, nach Ergehen der Einspruchsentscheidung weggefertigt wurden.

Fundstelle(n):
AAAAB-09903

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