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FG München Urteil v. - 2 K 4917/00

Gesetze: AO § 162 Abs. 2 S. 2 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11

Betäubungsmittel

Strafschätzung

Leitsatz

Die Schätzung von Einkünften aus illegalem Betäubungsmittelhandel muss sich auf festgestellte Sachverhalte stützen. Bei der Ermittlung der Einkünfte sind von Amts wegen alle Aufwendungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, die mit dem Gewerbebetrieb in Zusammenhang stehen.

Fundstelle(n):
TAAAB-10023

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