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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 225/00

Gesetze: EStG § 11 Abs 1 Satz 1

Zufluss einer Gewinntantieme

Leitsatz

Auch wenn ein Geschäftsführervertrag die Vereinbarung enthält, wonach eine Gewinntantieme innerhalb von drei Monaten nach Festellung des Jahresabschlusses fällig ist, findet der Zufluss i.S.von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bereits mit Feststellung des Abschlusses statt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAB-10030

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