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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2403/02

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1, AO 1977 § 194 Abs. 1, AO 1977 § 196, FGO § 102, BpO 2000 § 3, BpO 2000 § 4 Abs. 4

Zeitlicher Umfang einer Betriebsprüfung

Leitsatz

1. Die Entscheidung welche Zeiträume geprüft werden sollen, ist eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung.

2. Ermessensentscheidungen der Finanzverwaltung, wie die Anordnung der Außenprüfung, sind von den Gerichten nur auf die Ausübung fehlerfreien Ermessens zu überprüfen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAB-10031

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