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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2935/99

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 2 Abs. 2 S. 1AO 1977 § 141 Abs. 1 S. 1 Ziff. 4 AO 1977 § 141 Abs. 2 S. 1

Gewerbesteuerpflicht einer Hausverwaltertätigkeit; Buchführungstätigkeit als freiberufliche Tätigkeit

Leitsatz

Eine Hausverwaltung kann dann selbständig ausgeübt werden, wenn die Möglichkeit besteht, tatsächlich über fremdes Vermögen verfügen zu können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-10034

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