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Finanzgericht München  v. - 6 K 3142/97

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Beratervertrag

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn eine GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einer dem Gesellschafter nahestehenden Person, die zugleich Geschäftsführer ist, ein Entgelt aufgrund eines Beratervertrages leistet oder wenn sie ein Sonderentgelt für eine Tätigkeit leistet, die zum originären Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers gehört.

Fundstelle(n):
LAAAB-10069

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