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FG München Urteil v. - 3 K 2187/00

Gesetze: MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4, MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung unter Fristsetzung

Mineralölsteuer betreffend Zahlungsausfall – ... (bisher 3 K 2430/98)

Leitsatz

1. Unter den Zahlungsbedingungen „sofort rein netto” ist eine erste Mahnung nach zwei Monaten nicht rechtzeitig.

2. Der Zusatz in der Mahnung, „umgehend” zu zahlen, beinhaltet keine Fristsetzung.

Fundstelle(n):
FAAAB-10100

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