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FG München Urteil v. - 3 K 3580/99

Gesetze: MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4, MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Mineralölsteuervergütung; Ratenvereinbarung

Mineralölsteuer (bisher 3 K 1133/98)

Leitsatz

Das Mahnverfahren unter Fristsetzung kann durch eine Ratenvereinbarung ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die Kredit- und Leistungsfähigkeit des Warenempfängers überprüft, ein ordentlicher Ratenplan erstellt und Sicherheit geleistet ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-10119

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