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FG München Urteil v. - 6 K 4071/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Abziehbarkeit einer an den Mieter geleisteten Abstandszahlung

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Eine Abstandszahlung, die der Vermieter deshalb an den Mieter leistet, weil er sich in einem Kaufvertrag zur vollständigen Räumung des Mietobjekts verpflichtet hat, ist nicht durch die vorherige Vermietungstätigkeit veranlasst und deshalb nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Sie ist auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, weil ein mittelbarer Veranlassungszusammenhang mit den Kapitaleinkünften durch die nicht steuerbare Grundstücksveräußerung überlagert wird.

Fundstelle(n):
RAAAB-10161

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