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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 4093/00

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 9 Abs 1 Nr. 7, EStG § 7 Abs 2

Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Der Restwert eines Pkw, der für die Berechnung der abziehbaren Werbungskosten im Falle eines Diebstahls benötigt wird, ist unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von acht Jahren zu ermitteln (, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

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Fundstelle(n):
BAAAB-10162

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