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Finanzgericht München  v. - 6 K 4942/97

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe im Konzern

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft notleidenden Schwestergesellschaften oder anderen nahestehende Personen ungesicherte Darlehen gibt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-10164

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