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Finanzgericht München  v. - 6 K 4942/97

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe im Konzern

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft notleidenden Schwestergesellschaften oder anderen nahestehende Personen ungesicherte Darlehen gibt.

Fundstelle(n):
VAAAB-10164

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