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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1424/99

Gesetze: GrEStG § 9

Einheitliches Vertragswerk bei der GrEStG

Leitsatz

Für die Einbeziehung der Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage bei der GrEStG kommt es nunmehr nicht mehr auf eine etwaige Bindung des Erwerbers hinsichtlich der Bebauung an, sondern ob neben dem Grundstück ihm auch ein bestimmtes Gebäude (hier Eigentumswohnung) zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten wurde und er letztlich dieses Angebot angenommen hat.

Fundstelle(n):
CAAAB-10179

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