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FG München Urteil v. - 4 K 1884/96

Gesetze: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

Wirtschaftliche Betrachtungsweise - Gleichstellungsgeld im ErbStG

Leitsatz

1. Dem am Zivilrecht orientierten Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise grundsätzlich fremd.

2. Der Schenkungssteuer als Rechtsverkehrsteuer unterliegen die tatsächlich gewählten Gestaltungen ohne Rücksicht darauf, ob andere steuervorteihaftere Gestaltungen hätten gewählt werden können.

3. Im Streitfall: Besteuerung eines Gleichstellungsgeldes.

Fundstelle(n):
AAAAB-10197

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