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FG München  v. - 4 K 3723/97 EFG 2001 S. 301

Gesetze: ErbStG § 31 Abs. 5, ErbStG § 32 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 149, AO 1977 § 125 Abs. 1, BGB § 2223, BGB § 2041

Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung wegen angeordneter Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis; Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker; Rückerstattungsempfänger von Erbschaftsteuer bei bestehender Testamentsvollstreckung

Leitsatz

1. Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheides: Ist im Rahmen der Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis der Alleinerbe gleichzeitig der Testamentsvollstrecker, treffen ihn die gleichen Rechte und Pflichten - hier: Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31 Abs. 5 ErbStG - wie bei einer allgemeinen Testamentsvollsteckung, lediglich beschränkt auf den Vermächtnisgegenstand.

2. Während des Bestehens einer Testamentsvollstreckung ist Erstattungsberechtigter für die aus dem Nachlass entrichtete überzahlte Erbschaftsteuer allein der Testamentsvollstrecker.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 301
ZAAAB-10248

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