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FG München Urteil v. - 4 K 407/97 EFG 2000 S. 1273

Gesetze: GrStG § 3 Abs. 1

Wesentliche Beteiligung

Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 GrStG bei Überlassung von Grundbesitz an private Betreiber

Leitsatz

Überträgt eine juristische Person des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung einer von ihr errichteten Abfallwirtschaftsgesellschaft - 100-prozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH -, so scheidet eine Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG für die unmittellbar ausschließlich von der Abfallwirtschaftsgesellschaft genutzten, auf fremden Grund und Boden errichteten Recyclinghöfe aus.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1273
DAAAB-10264

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