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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 4404/01

Gesetze: AO § 89

Mündliche Zusage

Leitsatz

Obwohl im Einzelfall auch mündliche Auskünfte verbindlich sein können, gilt dies nicht für rein telefonische Auskünfte

Fundstelle(n):
GAAAB-10276

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