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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 4865/98

Gesetze: BewG § 76 Abs. 3

Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren

Leitsatz

Eine Wohnfläche einer Wohnung von rd. 220 m² rechtfertigt für sich die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im Sachwertverfahren. Auch die innerhalb der Hauptwohnung gelegenen Arbeitszimmer bzw. Praxisräume sind bei der Wohnflächenermittlung der Fläche der Hauptwohnung zuzuordnen.

Fundstelle(n):
OAAAB-10295

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