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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 5369/99

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 3 Nr. 3, GrEStG § 3 Nr. 8

Abgabe des Meistgebots bei der GrEStG

Leitsatz

Für die Abgabe des Meistgebots ist es unerheblich, ob man das Angebot für einen Dritten als verdeckter Treuhänder abgibt.

Fundstelle(n):
EAAAB-10310

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