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Finanzgericht München Beschluss v. - 4 V 3232/01

Gesetze: BewG § 146, BewG § 147, BewG § 152, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung auf den

Verhältnismäßigkeit der Rückwirkung des BewG, §§ 146, 147 BewG

Erbschaftsteuer

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Vorschriften der §§ 146 und 147 BewG für die Bewertung bebauter Grundstücke für die Erbschaftsteuer rückwirkend auf den 1. Januar 1996 anzuwenden sind.

Fundstelle(n):
KAAAB-10334

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