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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1641/00

Gesetze: EStG § 4 Abs 1 Satz 2, EStG § 4 Abs 1 Satz 4

Entnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

Bei Land- und Forstwirten, die den Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, führt die Verpachtung von bisher selbst bewirtschafteten Flächen nicht zur Entnahme, so lange der Entahmewille nicht gegenüber dem Finanzamt eindeutig dokumentiert ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-10372

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