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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 922/00

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 12 Nr. 2

Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen

Einkommensteuer 1996 und 1997

Leitsatz

Verpflichtet sich die Übernehmerin eines Grundstücks (Tochter) u.a. dazu, die Übergeber (Eltern) in den Tagen des Alters und der Krankheit zu beköstigen, so können Aufwendungen für den Erwerb von Lebensmitteln für die Verpflegung der Übergeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die 63- und 53jährigen Eltern selbst dazu in der Lage sind, den Haushalt zu führen und zu kochen.

Fundstelle(n):
EAAAB-10417

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