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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3451/00

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 7

Aufzeichnungspflicht bei Aufwendungen für Geschenke und für Bewirtung

Leitsatz

Der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG wird dann nicht Rechnung getragen, wenn die Verbuchung erstmals nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgenommen wird.

Fundstelle(n):
GAAAB-10451

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