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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 880/02

Gesetze: EStG § 16

Abgrenzung laufender Gewinn und Aufgabegewinn bei Räumungsverkauf

Leitsatz

Erlöse, die im Rahmen eines regulären Räumungsverkaufes erzielt werden, sind grundsätzlich dem laufenden Gewinn und nicht dem Aufgabegewinn zuzurechnen.

Fundstelle(n):
VAAAB-10485

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