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Finanzgericht München Beschluss v. - 6 V 5752/00 EFG 2001 S. 705

Gesetze: AO 1977 § 63, FGO § 114 Abs 1 S 2, AO 1977 § 55, AO 1977 § 52, AO 1977 § 60 Abs 1

Keine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit im Wege der einstweiligen Anordnung bei einer nicht mit den in der Satzung niedergelegten Zwecken übereinstimmenden tatsächlichen Geschäftsführung

Leitsatz

Keine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn die Vermutung besteht, dass der eigentliche Zweck der Körperschaft (hier: Verbreitung einer Heilslehre) nicht ausreichend genau mit den satzungsmäßigen Zwecken übereinstimmt (hier: dem nicht weiter erläuterten Zweck der "Wiedereingliederung in den ureigenen Lebensfluss").

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 705
IAAAB-10498

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