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FG München Urteil v. - 8 K 1376/98

Gesetze: EStG § 4 Abs 4

vorweggenommene Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Betriebsausgaben können bereits anfallen, bevor im Ramen einer Einkunftsart Einnahmen erzielt werden. Die Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine klar erkennbare Beziehung zu den Einkünften besteht.

Fundstelle(n):
YAAAB-10552

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