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FG München Urteil v. - 8 K 1837/97

Gesetze: EStG § 15 Abs 2

Galerie als Liebhaberei

Leitsatz

Werden aus dem Betrieb einer Galerie jahrelang ausschließlich Verluste erwirtschaftet, liegt eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor, wenn aufgrund der Betriebsführung das Unternehmen auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Betriebsinhaber im Hauptberuf in einem Beschäftigungsverhältnis steht und deshalb die Galerie nicht mit dem notwendigen Einsatz sinnvoll führen kann.

Fundstelle(n):
IAAAB-10553

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