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FG München Urteil v. - 14 K 2475/00

Gesetze: AO § 251 Abs. 3, FGO § 40 Abs. 2

Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters bei Vorgehen gegen Feststellungsbescheid des Finanzamts (FA)

Leitsatz

Kann im Konkurs des Gemeinschuldners auf eine Forderung (des FA) keine Quote entfallen, fehlt es an einem Interesse des Konkursverwalters die angemeldete (Haftungs-)Forderung des FA zu bestreiten und damit bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts (FA) vorzugehen.

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Fundstelle(n):
QAAAB-10653

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