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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 5748/00

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 2 S. 2

Vorsatz bei Nichtangabe von Zinsen aus abgezinstem Sparbrief

Einkommensteuer 1989

Leitsatz

Den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, wer laienhaft erkennen kann, dass Zinseinkünfte eine Besteuerung auslösen. Dies gilt auch für Fälle, in denen – wie bei einem abgezinsten Sparbrief – die Zinserträge zusammengeballt am Ende der Laufzeit zufließen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 2 Nr. 1
HAAAB-10682

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