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FG Münster Urteil v. - 11 K 4239/00 E

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer vereinbarten Wertsicherungsklausel

Leitsatz

Beachten die Parteien eines Versorgungsvertrags die vereinbarte Wertsicherungsklausel nicht, ist der Vertrag steuerrechtlich unbeachtlich und erbrachte Bar-Altenteilsleistungen sind als Sonderausgaben (dauernde Last) beim Übernehmer nicht abzugsfähig.

Fundstelle(n):
VAAAB-10741

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