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FG MÜNSTER Urteil v. - 12 K 5548/99 Kg EFG 2000 S. 380

Gesetze: EStG § 63 Abs 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2

Kindergeld

Berücksichtigung von Pflegekindern, für die der Stpfl. von dritter Seite ein Entgelt erhält

Leitsatz

1. Ein Unterhaltsbeitrag auf Kosten des Steuerpflichtigen für ein Pflegekind liegt dann nicht vor, wenn die Pflegeeltern von dritter Seite ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt erhalten.

2. Für Pflegekinder bezogene Erziehungsbeiträge sind bei der Ermittlung der eigenen Kostenbelastung der Pflegefamilie zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 380
QAAAB-10799

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