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FG Münster Urteil v. - 12 K 6202/00 EZ EFG 2002 S. 894 Nr. 14

Gesetze: EigZulG § 6 Abs 1 S 1, EigZulG § 4 S 2, EStG § 26 Abs 1, EigZulG § 6 Abs 1

Fördermittel:

Eigenheimzulage - Keine doppelte Förderung von Ehegatten bei Zweifamilienhaus

Leitsatz

Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen, sofern diese nicht in räumlichem Zusammenhang belegen sind. Ein räumlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich die Objekte (Wohnungen) in einem Zweifamilienhaus befinden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 894 Nr. 14
JAAAB-10800

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