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FG Münster Urteil v. - 14 K 5268/96 F

Gesetze: EStG § 32c Abs 4, EStG § 32c Abs 1

Gewerbliche Einkünfte:

Tarifbegünstigung nach § 32c EStG bei gewerbesteuerlicher Organschaft

Leitsatz

Im Falle einer gewerbesteuerlichen Organschaft ist die Tarifbegünstigung für Ausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger nach § 32c EStG zu gewähren.

Fundstelle(n):
WAAAB-10839

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