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FG Münster Urteil v. - 14 K 6485/98 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1, EStG § 32 Abs 4

Kindergeld:

Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

Leitsatz

Leistungen Dritter an ein volljähriges Kind können nur dann als dessen Mittel angesehen werden, wenn die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern aufgrund der Gewährung dieser Mittel nicht in Betracht kommt. Dies ist bei Sozialhilfeleistungen nicht der Fall.

Fundstelle(n):
XAAAB-10843

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