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FG MÜNSTER Urteil v. - 15 K 3929/96 U EFG 2000 S. 1421

Gesetze: UStG § 2 Abs 2, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 13 Abs 1, UStG § 13 Abs 1 Nr 1, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a S 4, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst b

Umsatzsteuer

Steuerpflicht von Umsätzen einer Organgesellschaft nach Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen

Leitsatz

Umsätze, die nach Beendigung der Organschaft allein von der bisherigen Organgesellschaft ausgeführt worden sind, sind in vollem Umfang von dieser als leistendem Unternehmer zu versteuern. Bei zuvor vereinnahmten An- und Vorauszahlungen ist entsprechend die Umsatzsteuerschuld des Organträgers zu korrigieren.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 105 Nr. 2
EFG 2000 S. 1421
BAAAB-10885

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