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FG Münster Urteil v. - 3 K 6535/00 Erb EFG 2003 S. 1632

Gesetze: ErbStG § 5 Abs 1 S 2, ErbStG § 5 Abs 1 S 4, ErbStG § 5 Abs 1

Erbschaftsteuer:

Zur Anwendung des § 5 Abs 1 ErbStG in der Fassung des StBMG

Leitsatz

Eine rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft auf den Zeitpunkt der Eheschließung ist erbschaftsteuerrechtlich bei der Berechnung der Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Fassung des StBMG nicht anzuerkennen, wenn diese Vereinbarung zwar vor dem getroffen worden ist, der Ehegatte jedoch erst nach diesem Zeitpunkt verstorben ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1632
EFG 2003 S. 1632 Nr. 22
ZAAAB-10984

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