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FG Münster Urteil v. - 5 K 1318/00 EFG 2003 S. 1442

Gesetze: AO § 171 Abs 3a S 3, AO § 171 Abs 3a

Verfahren:

Ablaufhemmung bei gerichtlicher und behördlicher Aufhebung von Steuerbescheiden

Leitsatz

Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3a S. 3 AO verlängert die Festsetzungsfrist nur für den Fall der gerichtlichen Aufhebung eines Steuerbescheides. Eine analoge Anwendung der Vorschrift für den Fall der behördlichen Aufhebung kommt nicht in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 590 Nr. 10
EFG 2003 S. 1442
EFG 2003 S. 1442 Nr. 20
XAAAB-11037

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