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FG Münster Urteil v. - 6 K 5165/00 E EFG 2003 S. 897

Gesetze: AO § 175 Abs 1, AO § 175 Abs 1 S 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 175

Abgabenordnung:

Änderung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

1) Lagen im Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheides die materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Einkünften - hier der Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 34 Abs. 5 EStG i.V.m. dem sog. Auslandstätigkeitserlaß (BMF, BStBl. I 1983, 470) - noch nicht vor, so kann der Steuerbescheid nach Eintritt dieser Voraussetzungen gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO geändert werden.

2) Weitere Voraussetzung für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist, dass das nachträgliche Ereignis zu einer Änderung des Sachverhalts führt, den die Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt hat und dass der Finanzbehörde das Ereignis nicht als planbares zukünftiges Ereignis bekannt war.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1097 Nr. 18
EFG 2003 S. 897
EFG 2003 S. 897 Nr. 13
HAAAB-11090

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