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FG Münster Urteil v. - 6 K 603/96 E

Gesetze: EStG § 10e Abs 1, HGB § 255 Abs 2, EStG § 10e Abs 6

Sonderausgaben:

Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten eines Gebäudes

Leitsatz

Werden unmittelbar nach Erwerb eines Gebäudes Aufwendungen in Höhe von mehr als 25% der Anschaffungskosten des Gebäudes für die Erneuerung der gesamten Elektroanlage und der Heizungsanlage und für Fliesenarbeiten getätigt, handelt es sich um (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes.

Fundstelle(n):
VAAAB-11094

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